Diözese Münster (cpm). Es gibt ein „Recht auf selbstbestimmtes Sterben“ – so hat das Bundesverfassungsgericht 2020 entschieden. Die damit verbundene Aufhebung des Verbots geschäftsmäßiger Suizidhilfe stellt gerade kirchliche Einrichtungen vor große Herausforderungen. Die Frage nach selbstbestimmtem Sterben und die Bedeutung des Urteils für Altenhilfe, Hospiz- und Palliativbereich und Krankenhäuser beschäftigte nun Praktikerinnen und Praktiker im… Suizidprävention braucht Dialog. Dialogforum zu selbstbestimmtem Sterben in kirchlichen Einrichtungen weiterlesen
Suizidprävention braucht Dialog. Dialogforum zu selbstbestimmtem Sterben in kirchlichen Einrichtungen
