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15. Oktober 2020

Recht auf Selbsttötung? Online-Sitzung des Deutschen Ethikrates

Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 26. Februar 2020, mit dem das Verbot der geschäftsmäßigen Förderung der Selbsttötung (§ 217 StGB) für verfassungswidrig erklärt wurde, sorgte in Fachkreisen und in der politischen Öffentlichkeit für intensive Debatten. Kritiker des Urteils befürchten u.a. deshalb eine Vernachlässigung des Lebensschutzes, weil – so die Begründung – ein Selbsttötungswille zumeist nicht auf einer wirklich freien Entscheidung beruhe. Diese Bedenken aufgreifend, hat Bundesgesundheitsminister Jens Spahn Experten aus Medizin und Recht sowie Kirchen und Verbände um Stellungnahmen gebeten, wie durch ein neues „legislatives Schutzkonzept“ insbesondere die Freiwilligkeit, Ernsthaftigkeit und Dauerhaftigkeit des Sterbewunsches bei einer Suizidbeihilfe sichergestellt werden könnten.

 

Der Deutsche Ethikrat hat sich bereits 2014 und 2017 mit dem Thema der Suizidbeihilfe befasst und möchte im Lichte des aktuellen Urteils des Bundesverfassungsgerichts und einer möglichen Neuregelung einen Beitrag zur Differenzierung der Debattenlage liefern.

Im Rahmen einer öffentlichen Plenarsitzung am 22.10.2020, 9.30 – 14.00 Uhr, sollen sowohl Kontroversen als auch Gemeinsamkeiten in der medizinisch-psychologischen Erfassung, der ethischen Bewertung und der juristischen Auslegung eines »Rechts auf Selbsttötung« aufgezeigt werden. Ausgehend von den unterschiedlichen Deutungen zentraler Begriffe wie Freiheit, Autonomie und Selbstbestimmung, gilt es zu diskutieren, unter welchen Voraussetzungen ein Suizid als freiverantwortlich anzusehen ist und wie dies operationalisiert werden kann. Im Fokus stehen die Frage nach der Entscheidungsfähigkeit und deren Beständigkeit sowie der Einfluss sozialer Faktoren.

 

Die Online-Sitzung kann auf der Webseite des Deutschen Ethikrates verfolgt werden.

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