22. Dezember 2021

Deutscher Ethikrat: Ad-hoc-Empfehlung zur Impfpflicht

Der Deutsche Ethikrat hat sich für eine Ausweitung der Impflicht über die kürzlich vom Deutschen Bundestag beschlossene bereichsbezogene Impfpflicht hinaus ausgesprochen. In seiner am 22. Dezember veröffentlichten Ad-hoc-Empfehlung „Ethische Orientierung zur Frage einer allgemeinen gesetzlichen Impfpflicht“ wird zunächst klargestellt, dass eine gesetzliche Impfpflicht stets eine erhebliche Beeinträchtigung rechtlich und moralisch geschützter Güter darstelle. Ihre Ausweitung ist dem Ethikrat zufolge daher nur zu rechtfertigen, wenn sie gravierende negative Folgen möglicher künftiger Pandemiewellen wie eine hohe Sterblichkeit, langfristige gesundheitliche Beeinträchtigungen signifikanter Teile der Bevölkerung oder einen drohenden Kollaps des Gesundheitssystems abzuschwächen oder zu verhindern vermag. Eine Impfpflicht könne kurzfristig nicht die gegenwärtige vierte Welle brechen. Ebenso könne eine Impfpflicht kein Allheilmittel gegen die Pandemie sein, sondern nur als Teil einer umfassenden, evidenzbasierten, differenzierten und vorausschauenden Pandemie-Gesamtstrategie erwogen werden. Die Ad-hoc-Empfehlung wurde von 20 Ratsmitgliedern bei vier Gegenstimmen verabschiedet.

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