28. Dezember 2021

Bundesverfassungsgericht: Entscheidung zur Triage in der Corona-Pandemie

Der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts hat geurteilt, dass der Gesetzgeber unverzüglich Regelungen für die Triage in der Corona-Pandemie schaffen und Vorkehrungen zum Schutz behinderter Menschen treffen muss. Das Gericht reagiert damit auf eine Klage von neun Menschen mit Behinderungen und Vorerkrankungen. Diese äußerten die Sorge, bei einer Überlastung der Intensivstationen aufgrund ihrer statistisch schlechteren Überlebenschancen benachteiligt zu werden. Sie erhoffen sich, mit der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts Entscheidungskriterien zu erhalten. Die Pressemitteilung finden Sie auf der Webseite des Bundesverfassungsgerichts.

 

Der Deutsche Caritasverband und der Fachverband Caritas Behindertenhilfe und Psychiatrie e.V. (CBP) begrüßen das Urteil des Bundesverfassungsgerichts: „Menschen dürfen nicht schlechter behandelt werden, nur weil sie eine Behinderung oder eine psychische Erkrankung haben“, erklärt Wolfgang Tyrychter, 1. Vorsitzender des CBP. „Es darf auf keinen Fall passieren, dass sie in einer Notsituation pauschal aufgrund dieses Merkmals nicht oder schlechter behandelt werden.“ „Im Grundgesetz steht: ‚Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden‘. Das gilt ohne jede Einschränkung, auch während einer Pandemie“, bekräftigt Caritas-Präsidentin Eva Maria Welskop-Deffaa. Die gesamte Stellungnahme finden Sie hier.

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