
Am 10. November 2022 hat der Deutsche Bundestag das Triage-Gesetz beschlossen. Darin geht es um die Regelung zur Entscheidung über die Selektion von Patienten bei knappen medizinischen Ressourcen im Falle der Pandemie. Die Regelung nun in Paragraf 5 c Infektionsschutzgesetz u.a. mit folgenden Bestimmungen:
Der Bundesverband Caritas Behindertenhilfe und Psychiatrie e.V. (CBP) hat die Regelung kritisiert. Das im Gesetz vorgesehene Auswahlkriterium der „aktuellen, kurzfristigen Überlebenswahrscheinlichkeit“ sei nicht mit dem menschen- und verfassungsrechtlichen Grundsatz der Gleichwertigkeit allen menschlichen Lebens, der sogenannten „Lebenswertindifferenz“ vereinbar. DCV-Präsidentin begrüßte den Ausschluss der
Ex-post-Triage. Zugleich äußert sie die Sorge, dass gerade in Akut- und Dringlichkeitssituationen Menschen mit Behinderungen, ältere Menschen oder Menschen mit Vorerkrankungen diskriminiert würden.
Den Text des neuen Gesetzes finden Sie in der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Gesundheit unter folgendem Link.