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1. Dezember 2022

Suizidassistenz: Beratungen des Rechtsausschusses des Dt. Bundestages

Sachverständige und Abgeordnete haben am Montag, 28. November 2022, lang und intensiv in einer öffentlichen Anhörung des Rechtsausschusses über eine mögliche Neuregelung des assistierten Suizides und der Sterbebegleitung debattiert. Grundlage der Anhörung waren drei fraktionsübergreifende Gesetzentwürfe von Abgeordnetengruppen in Reaktion auf ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts von 2020. Das Gericht hatte das 2015 beschlossene Verbot der geschäftsmäßigen Sterbehilfe in Paragraf 217 des Strafgesetzbuches für verfassungswidrig und nichtig erklärt. Die Diskussionen als Video sowie eine Zusammenfassung der Beratungen finden Sie auf der Internetseite des Deutschen Bundestages.

 

Zusammen mit dem Katholischen Büro hatte der Deutsche Caritasverband im Vorfeld eine gemeinsame Stellungnahme eingereicht. Darin wird ein prozedurales Schutzkonzept gefordert, das der Tendenz entgegenwirkt, dass sich der assistierte Suizid als selbstverständliche Form der Lebensbeendigung durchsetzt und auch das fundamentale Freiheitsrecht schützen, das eigene Leben und Weiterleben in keiner Weise begründen zu müssen. Der Maßstab einer Regulierung der Suizidassistenz wird vor allem darin bestehen, ob diese sicherstellt, dass ein Suizid nicht aufgrund inneren Drucks, äußerer Beeinflussung oder aufgrund von Unkenntnis von Auswegen aus aktuellen Problemlagen begangen wird.

 

Die Stellungnahme finden Sie hier. Das vor einigen Wochen veröffentlichte Positionspapier Deutschen Caritasverbands mit konkreten Vorschlägen zur Suizidprävention können Sie hier herunterladen.

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