29. September 2022

Regelung der Suizidassistenz: Orientierungspapier von DBK und DCV

Der Deutsche Bundestag strebt für dieses Jahr eine Gesetzgebung zum assistierten Suizid an. In der schon länger anhaltenden Debatte haben sich zentrale Fragen herauskristallisiert, etwa jene zur Absicherung der Freiverantwortlichkeit von Menschen mit suizidalem Begehren sowie nach Möglichkeiten für Einrichtungen und Diensten, nicht an assistierten Suiziden mitwirken zu müssen. Neben der Regelung der Suizidassistenz ist auch eine gesetzliche Verankerung der Suizidprävention im Gespräch.

 

Um den Problemfeldern zu begegnen, hat die Deutsche Bischofskonferenz gemeinsam mit dem Deutschen Caritasverband ein Orientierungspapier erstellt. Darin geht es um unter anderem um Forderungen wie die Stärkung der Suizidprävention und der Hospiz- und Palliativversorgung sowie um Fragen von Suizidassistenz etwa als Regelleistung des Gesundheits- und Sozialwesens, die Rolle der Ärzteschaft und der Mitarbeitenden im Gesundheits- und Sozialwesen.

 

Schon im vergangenen Jahr hatte sich der DCV in der Frage für den Lebensschutz von Menschen positioniert und sich damit gegen eine Mitwirkung von Einrichtungen und Diensten der Caritas bei Selbsttötungen von Klientinnen und Klienten ausgesprochen. Mit dem Orientierungspapier ist die Position nun durch konkrete Forderungen an den Gesetzgeber ergänzt worden.

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