31. Januar 2022
Assistierter Suizid: Weiterer Gesetzesentwurf vorgelegt
Am 27. Januar wurde ein weiterer Gesetzesentwurf zum assistierten Suizid vorgestellt. Der „Entwurf eines Gesetzes zur Strafbarkeit der geschäftsmäßigen Hilfe zur Selbsttötung und zur Sicherstellung der Freiverantwortlichekeit der Entscheidung zur Selbsttötung“ stammt von einer fraktionsübergreifenden Abgeordnetengruppe um die Parlamentarier Benjamin Strasser (FDP), Lars Castellucci (SPD) und Ansgar Heveling (CDU).
Der Gesetzesentwurf, der noch ins Parlament einzubringen ist, sieht ein abgestuftes Schutzkonzept vor, das Ausgewogenheit zwischen den Gütern der individuellen Selbstbestimmung und dem Lebensschutz herstellen will. Verortet wird der Regelungsvorschlag im Strafgesetzbuch, zugleich sind Ausnahmeregelungen vorgesehen. Für volljährige und einsichtsfähige Menschen mit suizidalem Begehren sind etwa zwei psychiatrische Untersuchungen im Abstand von mindestens drei Monaten erforderlich, um die autonome Entscheidungsfindung sichern, die nicht durch psychische Erkrankungen beeinträchtigt wird. Zudem ist ein Beratungsgespräch zur Aufklärung über mentalen physischen Zustand, Hinweise zu medizinischen Behandlungen und Alternativen etc. vorgesehen. Erleichternden Zugang zur Suizidhilfe soll es für Menschen bei „Vorliegen einer nicht heilbaren, fortschreitenden und weit fortgeschrittenen Erkrankung“ geben. Die Abgeordnetengruppe verknüpft ihren Gesetzentwurf mit dem Antrag der Förderung von Suizidprävention in Deutschland.
Im Februar 2020 hatte das Bundesverfassungsgericht ein „Recht auf selbstbestimmtes Sterben bekräftigt“ und dem Gesetzgeber eine Regelung ermöglicht. Bislang wurden zwei Gesetzesentwürfe aus dem Bundestag vorgelegt.