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17. Juni 2024
Todeswünschen begegnen. Fortbildungsangebot für Mitarbeitende in kirchlichen Einrichtungen
Die Liberalisierung des „assistierten Suizids“ mit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts im Jahr 2020 hat in Gesellschaft und Politik eine intensive Debatte zur Sterbehilfe ausgelöst. Für kirchliche Organisationen, die dem Lebensschutz hohe Bedeutung beimessen, erweist sich das Urteil als Herausforderung. Einrichtungen der Caritas wollen „Schutzräume“ des Lebens sein und entsprechend keine Angebote der Suizidassistenz vorhalten.
Zugleich wollen Einrichtungen der Caritas auf die Todeswünsche der Menschen, die sich ihnen anvertrauen reagieren, um ihnen bei der Planung der letzten Phase ihres Lebens beizustehen. Lebensdienlich ist eine Sprache, die hilft, das Themen des Lebensendes zu enttabuisieren und damit planbar zu machen. Auch ohne Assistenz bei Selbsttötungen können wir viel tun.
Die Fortbildung „Todeswünschen begegnen. Begleitung von Menschen am Lebensende in katholischen Organisationen“ ist ein Angebot für Mitarbeitende in der medizinisch-pflegerischen und betreuenden sowie beratenden Praxis, im Umgang mit den Anliegen von Klient*innen am Lebensende Selbstsicherheit zu gewinnen. Ein geschulter Umgang mit Todeswünschen, die auch konkretes suizidales Begehren umfassen können, kann Menschen Leidensdruck nehmen und Lebenswillen stärken.
Das Schulungsangebot ist als Blended-learning-Kurs konzipiert. Es besteht aus einer ca. einstündigen E-Learning-Phase im Oktober 2024 und einer eineinhalbtägigen Präsenzphase am 07.11./08.11.2024 in der Kolping-Bildungsstätte in Coesfeld.