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5. Februar 2021

Sonderregeln für Geimpfte? Ethikrat veröffentlicht Ad-hoc-Empfehlung

In seiner gestrigen veröffentlichten Ad-hoc-Empfehlung »Besondere Regeln für Geimpfte?« widmet sich der Deutsche Ethikrat der Frage, ob eine Impfung gegen Covid-19 zu besonderen Regeln für geimpfte Personen führen darf oder sogar muss. Nach Ansicht des Ethikrates verbietet sich zum gegenwärtigen Zeitpunkt die individuelle Rücknahme staatlicher Freiheitsbeschränkungen bereits deshalb, weil die Möglichkeit einer Weiterverbreitung des Virus durch Geimpfte nicht hinreichend sicher ausgeschlossen werden kann.

 

Eine individuelle Rücknahme von Freiheitsbeschränkungen nur für geimpfte Personen ließe sich nur dann rechtfertigen, wenn hinreichend gesichert wäre, dass sie das Virus nicht mehr weiterverbreiten können. Dabei wären allerdings auch Fragen der Gerechtigkeit sowie der Folgen für die Akzeptanz der Impfstrategie zu berücksichtigen. Das Befolgen vergleichsweise weniger eingriffsintensiver Maßnahmen wie Abstandsregeln und Maskenpflicht könne man auch Geimpften in jedem Fall weiterhin zumuten.

 

Die insgesamt kritische Beurteilung möglicher besonderer Regeln für auf freiwilliger Basis geimpfte Personen gilt aus Sicht des Ethikrates wohlgemerkt nicht für die Bewohnerinnen und Bewohner von Pflege-, Senioren-, Behinderten- und Hospizeinrichtungen. Die in solchen Einrichtungen geltenden Ausgangsverbote bzw. -einschränkungen und Beschränkungen von Besuchs- und Kontaktmöglichkeiten sollten für die dort Lebenden aufgehoben werden, sobald sie geimpft wurden. Angesichts der erheblichen Belastungen, welche diese Personengruppe bereits im Verlauf der Pandemie erlebt hat, kann dies ethisch gerechtfertigt werden.

 

Die komplette Ad-hoc-Empfehlung „Besondere Regeln für Geimpfte?“ ist hier abrufbar.

 

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