4. Februar 2021

Assistierter Suizid: Erste Gesetzesentwürfe vorgelegt

Bundestagsabgeordnete von FDP, SPD und Die Linke haben am 29. Januar einen fraktionsübergreifenden Gesetzentwurf vorgelegt, um die Suizidhilfe in Deutschland neu zu regeln. Ein zentraler Inhalt dieses Entwurfs ist der Aufbau staatlich anerkannter und finanzierter Beratungsangebote für Menschen mit suizidalem Begehren. Demnach soll es frühestens nach zehn Tagen möglich sein, einen Suizidwunsch medizinisch zu unterstützen.

Darüber hinaus fordert der Entwurf die Ermöglichung einer ärztlich begleiteten Suizidhilfe und eine entsprechende Änderung der Berufsordnungen für Mediziner*innen. Jedoch dürfe damit nach wie vor keine gesetzliche Verpflichtung zur Suizidhilfe bestehen. Der Gesetzentwurf wendet sich insgesamt auch gegen die gewinnorientierte Praxis sogenannter Sterbehilfevereine.

Auch Abgeordnete von Bündnis 90/Die Grünen haben in der vergangenen Woche einen Gesetzentwurf zum Schutz des Rechts auf selbstbestimmtes Sterben vorgelegt. Der Entwurf fordert ebenfalls ein tragfähiges Beratungsangebot im Falle eines suizidalen Begehrens. Im Unterschied zu dem Gesetzentwurf von Abgeordneten von FDP, SPD und Die Linke zur Suizidhilfe  differenzieren die vorgeschlagenen Regularien zwischen Sterbewünschen im Falle einer schweren Krankheit oder aus anderen Gründen. In Fällen schwerer Krankheit sei demnach eine ärztliche Beurteilung entscheidend. In allen anderen Fällen müssten die Kriterien für eine Unterstützung deutlich höher liegen.

Hintergrund der Vorstöße ist die Aufhebung des Verbots der geschäftsmäßigen Sterbehilfe durch ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts aus Februar 2020. Die Richter*innen des Zweiten Gerichtssenats hatten geurteilt, dass das grundgesetzlich verankerte allgemeine Persönlichkeitsrecht auch den selbstbestimmten Tod umfasse. Es ist damit zu rechnen, dass die Frage einer Suizidhilfe noch in der laufenden Legislaturperiode neu geregelt wird.

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