25. August 2021

Nichtinvasiver Pränataltest: Kassenleistung ab dem kommenden Jahr

Ab kommenden Jahr wird der nichtinvasive Bluttest auf Trisomie (NIPT) zur Kassenleistung. Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) als oberstes Beschlussgremium der gemeinsamen Selbstverwaltung im deutschen Gesundheitswesen hat die Versicherteninformation zum vorgeburtlichen Bluttest auf Trisomien 13, 18 und 21 beschlossen. Mit der Versicherteninformation wird auch der in 2019 gefasste Beschluss des G-BA in Kraft treten, der den Bluttest auf Trisomien in begründeten Einzelfällen und nach ärztlicher Beratung als neue Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung einstuft. Vorbehaltlich der Prüfung durch das BMG und Veröffentlichung im Bundesanzeiger können der Bluttest und die Versicherteninformation ab Frühjahr 2022 eingesetzt werden.

Die Entscheidung ist nicht unstrittig. Vonseiten der Deutschen Bischofskonferenz wurde Kritik an der Ausweitung der Tests geäußert. Sorgen bestehen angesichts sich andeutender Loslösung ihrer Anwendung von therapeutischen Zielen und der „Tendenz in Richtung einer regelmäßigen Selektion“, so der DBK-Sprecher Matthias Kopp.

Weitere Informationen zur Entscheidung finden Sie auf der Seite des Gemeinsamen Bundesausschusses.

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