Nichtinvasive Pränataltests (NIPT), die anhand einer Blutprobe der Schwangeren vorgenommen werden, ermöglichen die vorgeburtliche Erkennung verschiedener genetischer Veränderungen des Embryos, zum Beispiel der Trisomien 13, 18 und 21. Sie werden bereits seit 2012 als selbst zu zahlende individuelle Gesundheitsleistungen (IGeL) in Deutschland angeboten. Nach Beschlüssen des Gemeinsamen Bundesausschusses können die Tests voraussichtlich ab Frühjahr 2022 in begründeten Einzelfällen (bei Schwangerschaften mit besonderen Risiken) von den gesetzlichen Krankenkassen erstattet werden.
Während einige diesen Schritt begrüßen, weil sie sich von der Erweiterung der pränataldiagnostischen Möglichkeiten eine Stärkung der reproduktiven Autonomie erhoffen, betrachten andere diese Entwicklung mit Sorge und befürchten, die nichtinvasive Pränataldiagnostik könne zur Routineanwendung werden sowie zu vermehrten Belastungen für werdende Eltern und zu mehr Schwangerschaftsabbrüchen führen.
In einer Online-Veranstaltung am 23.2. ab 18.00 Uhr wird der Deutsche Ethikrat sich gemeinsam mit Sachverständigen mit ethischen Fragen zum Einsatz des nichtinvasiven Pränataltests befassen. Die Veranstaltung wird unter https://www.ethikrat.org/live/ live verfolgbar sein.
Weitere Informationen finden Sie auf der Webseite des Deutschen Ethikrates.
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