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7. Mai 2021
Deutscher Ärztetag streicht Verbot ärztlicher Suizidhilfe
Der Deutsche Ärztetag hat das Verbot der ärztlichen Suizidbeihilfe aus der Berufsordnung gestrichen. Mit klarer Mehrheit der Delegierten entschied er am 5. Mai, das bisherige Verbot der Suizidassistenz aus der Berufsordnung zu streichen. Zugleich wird in der Suizidassistenz grundsätzlich keine ärztliche Aufgabe gesehen. Ärztliches Handeln bleibe von einer lebens- und gesundheitsorientierten Zielrichtung geprägt. Das schließe aber nicht aus, dass ein Arzt einem leidenden Patienten im Einzelfall nicht helfen dürfe, so Bundesärztekammerpräsident Klaus Reinhardt.
Die Pressemitteilung finden Sie auf der Webseite der Bundesärztekammer.