26. April 2021

Sterbehilferecht: Bundesministerium veröffentlicht Diskussionsentwurf

In der Debatte zur Suizidassistenz hat das Bundesgesundheitsministerium nun einen Diskussionsentwurf veröffentlicht. Der Entwurf hebt die staatliche Pflicht zum Lebensschutz hervor und gibt dem Selbstbestimmungsrecht von Menschen Raum.

 

Konkret eingebracht wird der Vorschlag eines abgestuften Schutzkonzeptes. Vorgesehen wird ein strafrechtliches Verbot der Assistenz zur Selbsttötung. In Ausnahmefällen soll Suizidhilfe jedoch straffrei sein, sofern die im Schutzkonzept genannten Bedingungen erfüllt sind. Rechtliche Umsetzung sollen die Vorschläge durch Schaffung von Tatbeständen im Strafgesetzbuch sowie eines Selbsttötungshilfegesetzes finden.

 

Vorgesehen sind unentgeltliche und ergebnisoffene Beratungsgespräche für Menschen mit suizidalem Begehren. Die Feststellung von Eigenverantwortlichkeit der Entscheidung zum Suizid soll fachärztlicher Beurteilung obliegen. Die Rolle von Ärzt*innen soll nicht darüber hinaus gehen müssen, sondern “im Einklang mit den ärztlichen Grundsätzen der Berufsausübung stehen”.

Der Diskussionsentwurf des Bundesgesundheitsministeriums findet sich hier.

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