LEBENSENDE

LEBENSPERSPEKTIVEN STÄRKEN

Beratungsangebote für Menschen in herausfordernden Lebenssituationen

Konkrete Hilfen in Lebenskrisen bieten www.das-sorgenportal.de im Bistum Münster sowie das Online-Angebot des Deutschen Caritasverbands www.u25.de. Letzteres ist verbunden mit der aktuellen Aktion  #dubistmirwichtig.

STERBEN IN WÜRDE

Sterbebegleitung und »Sterbehilfe«

Die Sterbehilfe-Debatte hat in den letzten Jahrzehnten insbesondere durch gewachsene medizinische Möglichkeiten zur Gestaltung der letzten Phase im Leben von Menschen an Bedeutung gewonnen. Die Bandbreite der ethischen Bewertung reicht von kritischen Anfragen an sogenannte »Übertherapie« und Lebenserhalt »um jeden Preis«, über Fragen der Möglichkeiten Leid lindernder palliativer und hospizlicher Begleitung bei einem weitgehend natürlichen Sterbeprozesses bis hin zu Fragen einer gezielt vorzeitigen Beendigung des Lebens, um Leiden zu beenden.

 

Für eine christliche Perspektive ist leitend, dass Sterben eine Phase des Lebens ist. Dieser unterliegt die gleiche Würdevorstellung, die auch dem Leben unterliegt. In der Frage des Verlaufs und der Gestaltung von Sterbeprozessen ist die christliche Perspektive dem Erhalt von Leben und seiner Qualität zugewandt. Darum versteht sie unter »Sterbehilfe« eine auf größtmögliche Lebensqualität ausgerichtete Begleitung im Sterben bis zuletztdie durch palliativ-hospizliche Versorgung und seelsorgliche Betreuung gekennzeichnet ist.

 

Gerade vor dem Hintergrund zunehmender öffentlicher Diskussionen zur Regelung von Sterbehilfe, aktuell konkret der sogenannten »Suizidhilfe« (s.u.), ist eine Unterscheidung von fünf Formen von »Sterbehilfe« geboten: 1. »Palliative Begleitung«, 2. »Passive Sterbehilfe«, 3. »Indirekte Sterbehilfe«, 4. »Aktive Sterbehilfe« und 5. »Suizidassistenz«

DISKUSSION ZUR SUIZIDASSISTENZ

Mögliche Neuregelung des Paragrafen 217 StGB

Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat am 26. Februar 2020 den Paragrafen 217 StGB zum Verbot geschäftmäßiger Suizidhilfe gekippt. Die Richter*innen des zweiten Senats waren der Auffassung, dass das 2015 darin aufgestellte »Verbot der auf Wiederholung angelegten Förderung der Selbsttötung« gegen ein »Recht auf selbstbestimmtes Sterben« verstößt. In Deutschland ist die Suizidhilfe damit wie vor 2015 weitgehend unreguliert. 

 

Eine öffentliche Debatte zur Neuregelung ist derzeit im Gange. Inzwischen existieren Gesetzesentwürfe und eine Reihe von Positionierungen von unterschiedlichen (zivil-)gesellschaftlichen Akteuren. Bundesgesundheitsminister Jens Spahn hatte im April 2020 ausgewählte Organisationen um Stellungnahme gebeten und eine mögliche Neuregelung der Suizidbeihilfe sowie ein »Legislatives Schutzkonzeptes« angekündigt.

 

Stellungnahmen und Positionierungen

Kirchlicherseits liegen Stellungnahmen vom Kommissariat der Deutschen Bischöfe, der Evangelischen Kirche in Deutschland sowie einer Initiative katholisch-caritativer Träger in Deutschland vor. Bereits im Jahr 2014 hat sich der Deutsche Ethikrat für eine Stärkung der Suizidprävention in Deutschland ausgesprochen. Zu den kirchlichen Kerndokumenten gehört bis heute die von DBK und EKD gemeinsam veröffentlichte Erklärung »Gott ist ein Freund des Lebens«. Im Folgenden sind die Positionierungen und Dokumente downloadbar.

 

»Stellungnahme zur Anfrage des Bundesgesundheitsministers vom 15. April 2020 hinsichtlich einer möglichen Neuregelung der Suizidassistenz und eines legislativen Schutzkonzeptes«  |  Download

 

 

»Evangelische Perspektiven für ein legislatives Schutzkonzept bei der Regulierung der Suizidassistenz«  |  Download

 

 

Ad-hoc-Empfehlung »Zur Regelung der Suizidbeihilfe in einer offenen Gesellschaft«  |  Download

 

 

Gemeinsame Erklärung des Rates der Evangelischen Kirche in Deutschland und der Deutschen Bischofskonferenz zu den 
Herausforderungen und Aufgaben beim Schutz des Lebens  |  Download

 

»STERBEFASTEN«

Freiwilliger Verzicht auf Nahrung und Flüssigkeit

Es gibt gegensätzliche Positionen zu der Frage, ob der bei Patient*innen zuweilen beobachtbare »freiwillige Verzicht auf Nahrung und Flüssigkeit« (FVNF) als Suizid anzusehen ist. Es gehört zu einer verantwortlichen Bewertung, ob realisierte  Entscheidungen von Menschen in dieser Frage freiverantwortlich oder in beeinträchtigter Weise  getroffen werden. 180 Teilnehmer*innen kamen am am 26.09.2019 zu diesen und weiteren Fragen zum abendlichen Ethikforum  »Selbstgewähltes Sterben. Freiwilliger Verzicht auf Nahrung und Flüssigkeit zusammen.« in Münster zusammen.  |  Pressebericht

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