Der zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts hat mit seinem Urteil vom 26. Februar das in §217 StGB geregelte Verbot der geschäftsmäßigen Förderung der Selbsttötung für verfassungswidrig erklärt. Die Begründung des Urteils können der aktuellen Pressemeldung entnehmen, die Sie hier finden.
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